Barrierefreies Bad in Mietwohnung umbauen: Vermieter-Zustimmung, rechtliche Grundlagen, Kosten & Förderung. Tipps für Mieter in Hamburg.
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Als Mieter haben Sie das Recht, behindertengerechte Umbauten in Ihrer Wohnung vorzunehmen – auch ohne Zustimmung des Vermieters in manchen Fällen. § 554 BGB regelt das Recht auf bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf.
Grundsätzlich brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern – bei behindertengerechten Umbauten ist die Hürde hoch. Er kann eine Rückbauverpflichtung am Mietende fordern. Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben.
Schalten Sie eine Beratungsstelle ein (z.B. VdK Hamburg, Sozialverband Hamburg). Bei Pflegebedarf kann die Pflegekasse vermitteln. Im Streitfall: Rechtsberatung oder Mieterverein Hamburg.
Nur aus wichtigem Grund. Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ist eine Verweigerung rechtlich schwer durchzuhalten. Der Vermieter kann Rückbau bei Auszug verlangen.
Der Mieter trägt die Kosten. Pflegekasse und KfW fördern auch Mieter. Manchmal beteiligt sich der Vermieter freiwillig, wenn der Umbau den Wert der Wohnung steigert.
Der Vermieter kann Rückbau als Bedingung für die Zustimmung fordern. Vereinbaren Sie vorab schriftlich, ob und in welchem Umfang zurückgebaut werden muss.
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