DIN 18040-2: Anforderungen ans barrierefreie Bad erklärt. Maße, Ausstattung, Bodenbelag. Was die Norm bedeutet und warum sie wichtig ist.
DIN 18040-2 ist die maßgebliche Norm für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau. Sie definiert Mindestmaße, Ausstattungsanforderungen und technische Details für Bäder und Sanitärräume. Für den barrierefreien Badumbau ist sie der Leitfaden.
Bewegungsfläche: 120×120 cm vor allen Sanitärobjekten. Dusche: min. 90×90 cm (R = rollstuhlgerecht: 150×150 cm). Türbreite: min. 90 cm. WC: seitlicher Abstand min. 90 cm (eine Seite). Waschtisch: unterfahrbar (H ≥ 67 cm, T ≥ 30 cm Beinfreiheit). Bodenbelag: rutschsicher (mind. Bewertungsgruppe R 10 nach DIN 51130).
DIN 18040-2 unterscheidet: „barrierefrei“ (Grundanforderungen) und „rollstuhlgerecht“ (R-Kennzeichnung, strengere Maße). Für Rollstuhlfahrer gilt die R-Anforderung. Für Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen oft die Grundanforderung ausreichend.
Nein – die Norm ist für Privatbäder nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient als Richtlinie für sinnvolle barrierefreie Gestaltung und ist Voraussetzung für KfW-Förderung (Programm 455-B).
R = rollstuhlgerecht. Strengere Maße als der Basisstandard. Für Räume, die auch Rollstuhlfahrern in voller Selbstständigkeit zugänglich sein sollen.
KfW 455-B orientiert sich an den Anforderungen von DIN 18040. Ein Sachverständiger bestätigt die Konformität. Fachbetriebe mit Barrierefreiheit-Expertise kennen die Anforderungen.
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