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Barrierefreies Bad Hamburg

DIN 18040 Bad: Norm für barrierefreies Bauen erklärt

DIN 18040-2: Anforderungen ans barrierefreie Bad erklärt. Maße, Ausstattung, Bodenbelag. Was die Norm bedeutet und warum sie wichtig ist.

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DIN 18040-2 ist die maßgebliche Norm für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau. Sie definiert Mindestmaße, Ausstattungsanforderungen und technische Details für Bäder und Sanitärräume. Für den barrierefreien Badumbau ist sie der Leitfaden.

Wichtigste Anforderungen DIN 18040-2 (Bad)

Bewegungsfläche: 120×120 cm vor allen Sanitärobjekten. Dusche: min. 90×90 cm (R = rollstuhlgerecht: 150×150 cm). Türbreite: min. 90 cm. WC: seitlicher Abstand min. 90 cm (eine Seite). Waschtisch: unterfahrbar (H ≥ 67 cm, T ≥ 30 cm Beinfreiheit). Bodenbelag: rutschsicher (mind. Bewertungsgruppe R 10 nach DIN 51130).

Barrierefrei vs. rollstuhlgerecht (R-Kennzeichnung)

DIN 18040-2 unterscheidet: „barrierefrei“ (Grundanforderungen) und „rollstuhlgerecht“ (R-Kennzeichnung, strengere Maße). Für Rollstuhlfahrer gilt die R-Anforderung. Für Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen oft die Grundanforderung ausreichend.


Nein – die Norm ist für Privatbäder nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient als Richtlinie für sinnvolle barrierefreie Gestaltung und ist Voraussetzung für KfW-Förderung (Programm 455-B).


R = rollstuhlgerecht. Strengere Maße als der Basisstandard. Für Räume, die auch Rollstuhlfahrern in voller Selbstständigkeit zugänglich sein sollen.


KfW 455-B orientiert sich an den Anforderungen von DIN 18040. Ein Sachverständiger bestätigt die Konformität. Fachbetriebe mit Barrierefreiheit-Expertise kennen die Anforderungen.


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